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   FG Köln, 24.04.2007 - 7 K 4355/05   

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https://dejure.org/2007,7469
FG Köln, 24.04.2007 - 7 K 4355/05 (https://dejure.org/2007,7469)
FG Köln, Entscheidung vom 24.04.2007 - 7 K 4355/05 (https://dejure.org/2007,7469)
FG Köln, Entscheidung vom 24. April 2007 - 7 K 4355/05 (https://dejure.org/2007,7469)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen steuerbefreiter Vermittlungsleistungen bei einer Tätigkeit als Handelsvertreter; Voraussetzungen für das Vorliegen einer "Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften"; Zuführung von Abschlussvermittlern, deren Ausbildung und Weiterbildung sowie deren ...

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 8f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 § 4 Nr. 8 Buchst. f
    Steuerbefreiung; Vermittlungsleistung bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Steuerbefreiung; Vermittlungsleistung bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Anwerbung, Ausbildung und Schulung steuerpflichtig

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Holländer -, - Trainforce -, - RWB Private Capital Fonds -, Voraussetzungen der Steuerbefreiung, Begriff der Vermittlung, Anwerben, Schulung und Betreuung von Abschlussvermittlern, erfolgsabhängige Vergütung durch eine Kapitalanlagegesellschaft, unechter Hauptvertreter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1284
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.12.2001 - C-235/00

    CSC Financial Services

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2007 - 7 K 4355/05
    Zum Begriff der Vermittlung hat der EuGH in seinem Urteil vom 13. Dezember 2001 (Rs.C-235/00, CSC Financial Services, BFH/NV 2002, Beilage, Seite 35) wörtlich ausgeführt:.

    Dabei hat der Bundesfinanzhof darauf abgestellt, dass die Ausführungen des EuGH im Urteil vom 13.12.2001 (Rs.C-235/00, a.a.O.), das zu Artikel 13 Teil B Buchstabe d Nr. 5 der 6. EG-Richtlinie ergangen sei, auch für die Vermittlung von Krediten im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG sowie Artikel 13 Teil B Buchstabe d Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie gelten würden.

    Insoweit erscheint es in der Tat fraglich, ob die Entscheidung des EuGH vom 13. Dezember 2001 (Rs.C-235/00, a.a.O.) tatsächlich dahingehend zu verstehen ist, dass eine Vermittlungsleistung nur dann vorliegen kann, wenn die betreffende Leistung zumindest gegenüber einer der beiden Vertragsparteien auf der Grundlage eines mit dieser Vertragspartei bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages erbracht worden ist.

  • BFH, 09.10.2003 - V R 5/03

    Umsatzsteuerfreie Kreditvermittlung

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2007 - 7 K 4355/05
    In einem vergleichbaren Fall habe der BFH mit Urteil vom 09.10.2003 (BStBl II 2003, 958) die Vermittlungsleistungen für umsatzsteuerpflichtig erklärt, da es nicht ausreiche, dass der Vermittler im Auftrag eines Dritten, des Finanzdienstleisters, zwei andere Parteien hier den Kunden sowie die Ausgabegesellschaft, zu einem Vertrag bewegt habe.

    Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhof im Rahmen der Entscheidung vom 9. Oktober 2003 (V R 5/03, BStBl II 2003, 958) für die Fallgruppe der Gewährung und Vermittlung von Krediten gemäß § 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG ausgeführt, dass eine steuerfreie Kreditvermittlung nur dann vorliegen könne, wenn die Leistung an eine Partei des Kreditvertrages, also den Kreditgeber oder den Kreditnehmer erbracht werde und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet werde.

  • EuGH, 21.06.2007 - C-453/05

    Ludwig - Sechste Richtlinie - Mehrwertsteuer - Begriff "Umsätze der Vermittlung

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2007 - 7 K 4355/05
    Dies um so mehr, als zwischenzeitlich das FG Brandenburg dem EuGH die Frage vorgelegt hat, ob jedenfalls für den Bereich der Kreditvermittlung im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG Art. 13 Teil B Buchstabe d Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie für die Steuerbefreiung voraussetzt, dass der Unternehmer zu einer der Parteien des zu vermittelnden Kreditgeschäftes in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis steht (vgl. Vorlagebeschluss vom 23. November 2005, 1 K 692/05, EFG 2006, 221; von der mündlichen Verhandlung am 08.03.2007 vor dem EuGH in diesem unter dem Aktz.: C-453/05 geführten Vorabentscheidungsverfahren hat zuletzt Phlipowski, UR 2007, 285 berichtet).
  • BFH, 03.11.2005 - V R 21/05

    Voraussetzungen für Steuerbefreiung einer Kreditvermittlung

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2007 - 7 K 4355/05
    Insoweit sei von einem einheitlichen Begriff der Vermittlung im Rahmen des § 4 Nr. 8 UStG auszugehen (bestätigt durch die Entscheidung des BFH vom 3. November 2005 V R 21/05, BStBl II 2006, 282).
  • BFH, 23.10.2002 - V R 68/01

    Umsatzsteuerfreie Vermittlung von Gesellschaftsanteilen

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2007 - 7 K 4355/05
    Der Bundesfinanzhof hat dieser grundlegenden Entscheidung des EuGH zur Auslegung des Begriffs der Vermittlung die Aussage entnommen, dass bei der Beteiligung von Kapitalanlegern an Emissionsgesellschaften eine "Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften" im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchstabe f UStG nur dann vorliegt, wenn eine Mittelsperson der Gesellschaft oder dem zukünftigen Gesellschafter die Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages über den Erwerb eines Gesellschaftsanteils nachweist oder sonst das Erforderliche tut, damit der Vertrag über den Erwerb der Gesellschaftsanteile zustande kommt (so grundlegend BFH-Urteil vom 23. Oktober 2002 V R 68/01, BStBl II 2003, 618).
  • FG Brandenburg, 23.11.2005 - 1 K 692/05

    Umsatzsteuerfreiheit für selbständige Kreditvermittler

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2007 - 7 K 4355/05
    Dies um so mehr, als zwischenzeitlich das FG Brandenburg dem EuGH die Frage vorgelegt hat, ob jedenfalls für den Bereich der Kreditvermittlung im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG Art. 13 Teil B Buchstabe d Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie für die Steuerbefreiung voraussetzt, dass der Unternehmer zu einer der Parteien des zu vermittelnden Kreditgeschäftes in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis steht (vgl. Vorlagebeschluss vom 23. November 2005, 1 K 692/05, EFG 2006, 221; von der mündlichen Verhandlung am 08.03.2007 vor dem EuGH in diesem unter dem Aktz.: C-453/05 geführten Vorabentscheidungsverfahren hat zuletzt Phlipowski, UR 2007, 285 berichtet).
  • BFH, 26.01.1995 - V R 9/93

    Eine steuerfreie Vermittlung von Krediten führt nur aus, wer gegenüber den

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2007 - 7 K 4355/05
    Diese Rechtsprechung steht im übrigen mit dem bereits früher vom Bundesfinanzhof vertretenen Standpunkt im Einklang, wonach eine steuerfreie Vermittlung von Krediten im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG nur der ausführt, der gegenüber den künftigen Vertragsparteien des Kreditvertrages als selbständiger Vermittler auftritt (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1995 V R 9/93, BStBl II 1995, 427).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 6 K 2456/09

    Umsatzsteuerfreie Vermittlungstätigkeit bei mehrstufigem Vertriebssystem - hier:

    Die Informationsbereitstellungsaktivitäten der Klägerin, die Aufnahme, Überprüfung und Weiterleitung der Anträge auf Zeichnung der Fondsanteile stellten keine Vermittlungsleistung, sondern Sacharbeit dar (Hinweis auf Finanzgericht Köln vom 24.04.2007 - 7 K 4355/05, EFG, 2007, 631 und BFH-Urteil vom 06.12.2007 - V R 66/05, dort Textziffer 15).

    In einem solchen Fall nimmt der Subunternehmer denselben Platz ein wie der Anbieter des Finanzprodukts und ist daher keine Mittelperson, die nicht den Platz einer Vertragspartei einnimmt, im Sinne der fraglichen Bestimmung (so zutreffend FG Köln, Urteil vom 24. April 2007 7 K 4355/05, EFG 2007, 1284).

  • FG Münster, 04.09.2007 - 15 K 6100/04

    Steuerfreiheit von Kreditvermittlungsverträgen

    Somit unterliegen auch Kreditvermittlungen eines selbständig unternehmerisch tätigen Untervermittlers der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 a UStG, sofern seine Tätigkeit zum Abschluss eines Kreditvertrages beiträgt und sofern ein Dritter die Tätigkeit des Vermittlers als eigenständige Vermittlungstätigkeit vergütet (vgl. dazu die Anmerkung zum EuGH-Urteil vom 21.06.2007 in UVR 2007, 229; ferner Büchter-Hole in EFG 2007, 1287 (1288) zum Urteil des FG Köln vom 24.04.2007 7 K 4355/05 in EFG 2007, 1284 zum Begriff der Vermittlung im Falle der Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften im Sinne des § 4 Nr. 8 f UStG).

    Zudem sind Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen V R 44/07 zum Urteil des FG Köln vom 24.04.2007 7 K 4366/05 (in EFG 2007, 1284) sowie unter dem Aktenzeichen V R 62/06 zum Urteil des FG Köln vom 10.11.2005 3 K 3739/02 (in juris) - ebenfalls den Vermittlungsbegriff im Sinne des § 4 Nr. 8 f UStG betreffend - anhängig.

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